Gewerbeversicherungen

Berufshaftpflichtversicherung

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Die Berufshaftpflichtversicherung schützt je nach Berufsgruppe vor Schadenersatzforderungen aus Vermögensschäden, Personenschäden und Sachschäden Dritter.

Welche Tätigkeiten (mit-) versichert sind, hängt nicht nur von der Risikobeschreibung im Versicherungsschein ab, sondern bedarf auch ergänzend der berufsrechtlichen Tätigkeitsmerkmale. Versichert werden können Personen, die eine beratende, verwaltende oder gutachterliche Tätigkeit ausüben wie z. B. Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Ärzte, Architekten und Ingenieure – diese sind verpflichtet nach jeweiligen Berufsordnungen und berufsrechtlichen Vorschriften eine Berufshaftpflicht-/Vermögenschaden- Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Versicherungsschutz besteht nicht nur für den Freiberufler, sondern auch für seine Mitarbeiter, für dessen Verschulden der Versicherungsnehmer eintreten muss. Weiterhin besteht auch über eine Fremdversicherung Versicherungsschutz für Personen, die eigene Rechte aus dem Versicherungsvertrag herleiten können und neben dem Versicherungsnehmer eigene Pflichten zu erfüllen haben.

Die Berufshaftpflichtversicherung bietet üblicherweise Versicherungsschutz für Personen-, Sach- und rein finanzielle Schäden, die Dritten während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Je nach Tätigkeit stehen Ihnen unterschiedliche Deckungskonzepte bei der Berufshaftpflichtversicherung zur Verfügung.

Personen- und Sachschäden

Für Berufsgruppen wie Ärzte, Heilpraktiker usw. die im direkten Kundenkontakt stehen, sind der Gefahr ausgesetzt, Personen- oder Sachschäden zu verursachen. Beispielsweise deckt die Berufshaftpflicht bei Medizinern vorwiegend Personenschäden ab, die zum Beispiel aus Behandlungsfehlern resultieren.

Vermögensschäden

Für Berufsgruppen, wie etwa Steuerberater, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure oder Unternehmensberater, besteht ein anderes Risiko als beispielweise bei Ärzten. Wer Dritte berät und dabei einen Fehler begeht, und einen rein finanziellen Schaden beim Kunden verursacht macht sich schnell schadenersatzpflichtig. Hier bietet eine Berufshaftpflichtversicherung Versicherungsschutz, die bei sogenannten echten Vermögensschäden leistet. 

Leistung im Überblick

  • Schadenersatz bis zur Deckungsumme bei berechtigten Forderungen
  • Prüfung, ob und in welcher Höhe Schadenersatzpflicht besteht
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

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