Gewerbeversicherungen

Transportversicherung

Bild

Die Transportversicherung hat ihren historischen Ursprung in der Seeversicherung. Sie ist der älteste Zweig des Versicherungswesens.

Bei der Beförderung von Gütern stehen Schäden an den transportierten Gütern (Güterversicherung) sowie an den Beförderungsmitteln (Kaskoversicherung) oft auch im Zusammenhang mit Haftungsfragen (Haftpflichtversicherung).

In der Transportversicherung sind die genannten Güter während der Beförderung und den damit im Zusammenhang stehenden Lagerungen sowie sonstige Aufwendungen und Kosten.
Der Transportversicherer erstattet beispielsweise Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs-, Schadenfeststellungskosten, Kosten der Ermittlung und Feststellung des versicherten Schadens sowie Kosten durch einen für diese Zwecke beauftragten Dritten können abgedeckt werden. Ebenfalls ersetzt werden die Kosten der Umladung, der einstweiligen Lagerung sowie die Mehrkosten der Weiterbeförderung infolge eines Versicherungsfalls oder versicherten Unfalls des Transportmittels.

Als versichert gelten alle Gefahren, denen die Güter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden.

Der Versicherungswert richtet sich nach dem Wert der versicherten Sache bei Beginn der Versicherung.

Im Gegensatz zur gesetzlichen Haftung des Spediteurs/Frachtführers leistet die Transportversicherung unabhängig von der Haftungsfrage. Um langjährigen Geschäftsbeziehungen zu schützen, sollte diese Versicherung dem Auftraggeber explizit empfohlen werden.

Angebot zur Betriebshaftpflichtversicherung anfordern

Wir nutzen nur technisch notwendige Cookies und Session-Cookies auf unserer Website. Mehr erfahren