Gewerbeversicherungen

Maschinenversicherung

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Hohe Anschaffungskosten und hohe Investitionen rechnen sich nur, wenn die Maschinen in Betrieb sind. Aber je leistungsfähiger ein Gerät, desto komplizierter und leider auch empfindlicher ist es. Tritt ein Schaden ein, stört das nicht nur den Produktionsablauf, sondern es können auch erhebliche Kosten für Reparatur oder Wiederbeschaffung anfallen.

Die Maschinenversicherung bietet Versicherungsschutz für unvorhergesehene Schäden an Maschinen und Anlagen. Es handelt sich dabei um eine Allgefahren-Deckung, die jede Form der Beschädigung oder Zerstörung (Sachschaden) versichert, sofern diese nicht ausdrücklich in den Bedingungen ausgeschlossen sind.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme bildet sich aus dem jeweils gültigen Listenpreis (Neuwert) der versicherten Sache zzgl. der Bezugskosten (z.B. für Verpackung, Fracht, Zölle und Montage). Rabatte und Preiszugeständnisse bleiben hierbei unberücksichtigt.

Versicherbar in der Maschinenversicherung sind zwei Arten von Maschinen. Stationäre Maschinen, maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Anlagen, z. B.: Aufzüge, Hallenkräne, Förderanlagen, Pressen, Stanzen.

Versicherte Gefahren sind z. B.

  • Vorsatz Dritter
  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit, Vandalismus
  • Konstruktions-, Material- oder Montagefehler
  • Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
  • Überdruck (außer Explosion) oder Unterdruck
  • Sturm, Frost oder Eisgang
  • Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel

Versicherbar über die Maschinenkaskoversicherung sind fahrbare oder transportable Sachen, z.B.: Bagger, Stapler, Schneefräse, Kräne.

Versicherte Gefahren sind z. B.

  • Zusammenstoß / Kollision
  • Aufprall
  • Umstürzen, Abstürzen oder Einsinken
  • Wind und Sturm

Oftmals steht der Betrieb nach einem Maschinenschaden monatelang still, denn der Wiederaufbau und die Ersatzbeschaffung sind zeitraubend. Durch den Zeitverlust droht gegebenenfalls die Abwanderung Ihrer Kunden zur Konkurrenz.

Leistungen sind z. B.

  • Ersatz der entgehenden Gewinne
  • Übernahme der laufenden Betriebskosten, zum Beispiel Löhne, Gehälter, Miete
  • Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen Haftungszeiträumen

Im Schadensfall kann verlorene Zeit für Sie als Unternehmer verlorene Kundschaft bedeuten. Deshalb gilt es, Betriebsunterbrechungen so kurz wie möglich zu halten. Die Maschinen-Mehrkostenversicherung ersetzt Ihre Aufwendungen für Übergangslösungen. Denn ein Ertragsausfall aufgrund eines Maschinenschadens lässt sich oft schon durch Zwischenlösungen verhindern, indem Sie Ersatzmaschinen anmieten oder Fertig- bzw. Halbfertigfabrikate kaufen. Auch die Gehälter von Hilfskräften werden ersetzt.

Versicherungsschutz besteht z. B. für

  • Benutzung anderer Anlagen
  • Anwendung anderer Arbeits- oder Fertigungsverfahren
  • Inanspruchnahme von Lohn-Dienstleistungen oder Lohn-Fertigungsleistungen

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