Gewerbeversicherungen

Geschäftsgebäudeversicherung

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Genauso wie Eigentümer von Wohngebäuden, sollten Sie sich auch als Inhaber eines Betriebs- und Geschäftsgebäudes vor den finanziellen Folgen die aus Feuer-, Wasser-, Hagel- oder Sturmschäden resultieren können, schützen. Betrieblich genutzte Gebäude sind permanent durch diese Risiken gefährdet.

Jedes Gebäude, dessen gewerblicher Anteil höher als 50 % ist, muss über den Geschäftsgebäudetarif versichert werden.

Zu den genannten Gefahren können weitere Risiken mitversichert werden:

  • Elementargefahren
  • Mietausfall
  • außen am Gebäude angebrachte Sachen, wie z. B.: Antennen, Beleuchtungsanlagen (Sturmschäden)
  • EC-Gefahren (Extended Coverage)

Die Gebäudeversicherung schützt nicht nur das Gebäude, sondern auch diverse Einbauten, die im Laufe der Zeit vorgenommen wurden, beispielsweise Heizungs- und Klimaanlagen, elektrische sowie sanitäre Installationen oder festverlegte Fußbodenbeläge.

Versicherungssumme bei Gebäuden

Für die Gebäudeversicherung ist grundsätzlich der Neuwert maßgebend. Lediglich bei Gebäuden, deren Zustand insbesondere durch Abnutzung weniger als 40% des Neuwertes beträgt, wird der Zeitwert berechnet.

Der Versicherungswert eines Gebäudes kann auf drei verschiedene Arten ermittelt werden. Anhand eines Wertermittlungsbogens der Versicherungsgesellschaft, durch Begutachtung eines Bausachverständigen oder bei Neubauten durch die Zugrundelegung der aufgewendeten Baukosten.

Die Versicherungsunternehmen ermitteln anhand des fiktiven Rechenwertes 1914 die Versicherungssumme. Der Wert 1914 gibt den Neubauwert des Gebäudes im Jahr 1914 an. Mit Hilfe des jährlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindex lässt sich der Wert 1914 umrechnen, sodass der Neubauwert für ein beliebiges Jahr ermittelt werden kann.

Wert 1914 = Neubauwert ÷ Baupreisindex

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