Produkthaftpflichtversicherung
Gegenstand der Produkthaftung ist die Verpflichtung für Schäden zu haften, die aus der Benutzung fehlerhafter Produkte entstehen.
Die Haftungsverpflichtung trifft in erster Linie den Hersteller des betreffenden Produkts, daher spricht man auch von der Hersteller- oder Produzentenhaftung. Neben dem Hersteller kann die Haftungsverpflichtung auch Zulieferer, Händler oder den Importeur des Produkts betreffen, diese sind dem Produkthersteller gleichgestellt.
Durch die Benutzung fehlerhafter Produkte kann es zu Personen-, Vermögens- und Sachschäden kommen. Diese ergeben sich u. a. aus der Verletzung eines Rechtsguts nach §823 Abs. 1 BGB sowie aus kaufvertraglichen Gewährleistungsansprüchen.
Für Schadenersatzansprüche bietet die Produkthaftpflichtversicherung Versicherungsschutz, entweder als Baustein der Betriebshaftpflichtversicherung oder als erweiterte Produkthaftpflichtversicherung.
Die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ist vorwiegend für Hersteller und Händler von Bedeutung, deren Produkte keine Endprodukte sind, sondern selbst weiterverarbeitet oder zur Weiterverarbeitung oder Weiterbearbeitung anderer Produkte eingesetzt werden.