Private Versicherungen

Mobil & auf Reise

Urlaubszeit - die Schönste Zeit im Jahr!

Vor und auch während der Reise kann viel Unvorhergesehenes passieren. Eine Krankheit oder ein Unfall können schnell dazu führen, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden müssen. Aber auch Erkrankungen während des Auslandaufenthaltes können zu finanziellen Problemen führen, denn die eigene Krankenversicherung bietet nur bedingt Versicherungsschutz. Mit einem individuellen Reisepaket können Sie Ihren Urlaub sorgenfrei genießen.

Auslandsreisekrankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung kommt nur eingeschränkt für Kosten im Ausland auf. Die Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt die Behandlungskosten für den Fall, dass man im Ausland erkrankt und medizinisch versorgt werden muss.

Versicherungsschutz besteht u. a. für folgende Aufwendungen für unaufschiebbare Heilbehandlungen:

  • ambulante Heilbehandlungen beim Arzt
  • stationäre Behandlungen einschließlich Operation
  • schmerzstillende Zahnbehandlung
  • ärztlich verordnete Medikamente und Verbandmittel
  • ärztlich angeordneter Rücktransport ins Heimatland
  • Überführung bei Tod

Nicht versichert sind u. a.:

  • Routine- und Vorsorgeuntersuchungen im Ausland
  • Zahnbehandlungen die über eine schmerzstillende Behandlung hinausgehen
  • berufliche Reisen (hierfür werden spezielle Tarife angeboten)

Reiserücktrittsversicherung

Bei Nichtantritt der Reise, erstattet der Versicherer die Stornokosten, wenn der planmäßige Reiseantritt für die versicherte Person unzumutbar ist.

Unzumutbare Ereignisse sind u. a.:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen
  • Schwere Unfallverletzung
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person (z.B. Feuer, Explosion)
  • unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes

Nicht versichert sind u. a. Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reiseabbruchversicherung

Versichert ist der nicht planmäßige Abbruch der Reise aus einem sehr wichtigen Grund. Die planmäßige Fortsetzung der Reise ist für die versicherte Person nicht zumutbar. Erstattet werden die Mehrkosten für die vorzeitige Rückreise sowie die nicht genutzte Reiseleistung.

Folgende Ereignisse sind u. a. versichert:

  • Tod des Versicherungsnehmers, einer versicherten Person oder eines nahen Angehörigen
  • Schwere Unfallverletzungen
  • unerwartete schwere Erkrankung

Nicht versichert sind u. a. Ereignisse, mit denen zur Zeit der Buchung zu rechnen war.

Reisegepäckversicherung

Diese leistet Entschädigung, wenn mitgeführtes Reisegepäck während der Reise abhandenkommt oder beschädigt wird – z.B. durch:

  • Diebstahl
  • Einbruchdiebstahl
  • Raub
  • Unfall eines Transportmittels
  • Feuer, Explosion oder Elementarereignisse

Erstattet wird der Zeitwert der Sachen, bzw. bei Beschädigung die notwendigem Reparaturkosten. Bitte beachten Sie die Entschädigungsgrenzen für Wertsachen, Foto-, Film- und Videoausrüstung.

Nicht versichert sind u. a. Nichteinhaltung der Sorgfaltspflichten, z. B. für Reisegepäck im abgestellten Kraftfahrzeug.

Kfz-Versicherung

Das Auto ist ein wichtiger Bestandteil des täglichen Lebens, für viele sogar existenziell notwendig.

Grundsätzlich ist jeder Wagenhalter verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme.

Versicherungsschutz

Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet in ganz Europa Schutz vor den Ansprüchen Dritter, z. B.:

  • Schäden am Fahrzeug: Abschlepp-, Gutachter-, Reparatur-, Anwalts- und Mietwagenkosten
  • Weitere Sachschäden: Schäden am Gebäude und Verkehrseinrichtungen
  • Personenschäden: Heilungskosten (die die Krankenkasse nicht übernimmt) ,Ersatz für Verdienstausfall, Schmerzensgeld

Versichert sind Personen-. Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Diese sind pauschal bis 100 Mio. € versichert, Personenschäden sind auf 8 Mio. € pro geschädigter Personen begrenzt.

Das eigene Fahrzeug ist durch die Haftpflichtversicherung jedoch nicht geschützt, daher ist der Abschluss einer freiwilligen Kaskoversicherung empfehlenswert, sofern das Fahrzeug nicht sehr alt ist und nur noch wenige Hundert Euro Restwert hat. Der Leistungsumfang kann je nach Versicherungsunternehmen sehr unterschiedlich sein.

In der Teilkaskoversicherung sind u. a. versichert

  • Diebstahl
  • Glasschaden
  • Wildschaden
  • Marderschaden
  • Elementarschaden
  • Feuerschaden

Die Vollkaskoversicherung deckt darüber hinaus:

  • Schäden durch Vandalismus
  • Eigenverschulden
  • Ausfalldeckung, z.B. Fahrerflucht

Optional kann der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung noch erweitert werden:

  • Höhere Deckungssummen
  • Erweiterte Wildschäden: Zusammenstöße mit Kühen, Pferden oder sogar Tieren „aller Art“
  • Schäden durch Tierbiss und Folgeschäden (z.B. Motorschaden)
  • Verzicht auf Einrede „grober Fahrlässigkeit“ (z.B. Unfall durch Überfahren einer roten Ampel)
  • Rabattschutz (Erhalt der SF-Klasse)
  • GAP-Deckung (Neuwertentschädigung)
  • Fahrerschutzversicherung (leistet Verdienstausfall und Schmerzensgeld bei einem selbst oder mitverschuldeten Unfall
  • Insassen-Unfallversicherung (Übernimmt die Kosten, wenn ein Mitfahrer verletzt oder getötet wird)
  • Autoschutzbrief (u.a. Mietwagen, Pannenhilfe)

Durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung, tragen Sie einen kleinen Teil des Schadens am Auto selbst mit. Empfehlenswert ist die Vereinbarung einer SB in Höhe von 150€ für die Teilkasko und 300€ für die Vollkasko.

Folgende Schäden & Gefahren sind nicht versichert:

  • Autorennen
  • Maßnahmen der Staatsgewalt
  • Kriegsereignisse, innere Unruhen, Kernenergie
  • Schäden die auf Abnutzung beruhen

Spartipps:

  • Halten Sie den Fahrerkreis gering, je größer der Kreis der Fahrer ist, desto teurer wird es.
  • Schätzen Sie die Fahrleistung realistisch ein. Wenn die jährliche Fahrleistung nur 9.000 km beträgt, macht es keinen Sinn eine höhere Fahrleistung anzugeben, da diese zu einer höheren Prämie führt.
  • Wenn Sie Kinder haben, geben Sie bitte die Anzahl und das Alter an und erhalten dadurch einen Kinderbonus.

Fahrrad-Volkaskoversicherung

Mit der Kaskoversicherung haben Sie einen Rundum-Schutz gegen die Tücken des „Fahrrad-Alltages“, der weit über den normalen Diebstahlschutz der Hausratversicherung hinausgeht.

Folgende Gefahren und Schäden sind versicherbar:

  • Diebstahl
  • Brand
  • Teilediebstahl
  • Vandalismus
  • Fall- und Sturzschäden
  • Unfallschäden
  • Reparaturkosten
  • Fahrradzubehör
  • zusätzlich für E-Bike & Pedelecs auch Feuchtigkeitsschäden, Bedienungsfehler und Akkus

Nicht versichert sind u.a.:

  • Vorsatz
  • Schäden, die nicht die Funktion beeinträchtigen, z.B. Schrammen
  • Schäden durch Alterung und Materialermüdung
  • Abnutzung der Reifen und Bremsbeläge
  • Schäden durch Rost und Oxidation
  • Schäden für die ein Dritter vertraglich einzustehen hat
  • Eigenbauten
  • Radsportveranstaltung einschließlich Trainingsfahrten, Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit

Wassersporthaftpflicht

Jedes Jahr ereignen auf dem Gebiet der Europäischen Union viele tausende Unfälle im Zusammenhang mit Wassersport. Daher ist die Wassersporthaftplicht in einigen Ländern bereits eine Pflichtversicherung. Grundsätzlich bietet die Wassersporthaftpflicht finanziellen Schutz bei Sach-, Personen-, und Vermögensschäden die der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person einem Dritten, fahrlässig zugefügt hat.

Versichert ist die private Nutzung eines Wassersportfahrzeugs im Inland, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweiz, Schweden, Spanien und an der übrigen Mittelmeerküste. Darüber hinaus prüft die Privathaftpflichtversicherung im Vorfeld, ob die Schadenersatzansprüche berechtigt sind. Ungerechtfertigte Ansprüche werden abgewehrt, entstandene Kosten, bis hin zu einem eventuell entstehenden Rechtsstreit, werden von der Haftpflichtversicherung getragen.

Nicht versichert sind:

  • Vorsatz
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis, wenn vorgeschrieben
  • Fahren unter Alkohol und Drogeneinfluss
  • Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander
  • Geldstrafen und Bußgelder
  • Schäden am versicherten Fahrzeug selbst
  • Teilnahme an Rennen und Regatten

Wassersport Kaskoversicherung

Versichert ist das Fahrzeug, die Maschinenanlage sowie das Zubehör. Zubehör sind bewegliche Sachen, die, die Bestandteil oder nicht Bestandteil des Fahrzeugs sind, dem Betrieb des Fahrzeugs dauerhaft dienen. Insbesondere die technische Ausrüstung, Segel und Mobiliar. Die Kaskoversicherung bietet ein „All-Risk-Deckung“, daher gibt es nur wenige Ausschlüsse.

Nicht versichert sind:

  • Vorsatz
  • Schäden durch Bearbeitung
  • Teilnahme an Rennen und Regatten
  • Alter und Abnutzung
  • Fäulnis, Rost, Oxydation, Korrosion, Kavitation, Osmose
  • Ungeziefer, Ratten, Mäuse
  • Frost, Eis, Regen, Schnee

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